Die im Rahmen der Verkehrsüberwachung eingesetzten amtlichen Messverfahren umfassen im Wesentlichen folgende Bereiche:
- Geschwindigkeitsmessung
- Abstandsmessung
- Erfassung von Rotlichtverstößen
- Atemalkoholmessung
Bei der gutachtlichen Bewertung von amtlichen Messungen ist zunächst zu prüfen, ob für das eingesetzte Messgerät eine gültige Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) vorliegt. Des Weiteren ist zu ermitteln, ob für das Messgerät ein Nachweis über die gültige Eichung, bezogen auf den Ereigniszeitpunkt, existiert.
Sofern für den Bediener des Messgerätes gemäß der Zulassung eine Ausbildungspflicht besteht, ist die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung durch ein Zertifikat nachzuweisen.
Zusätzlich zu dem Vorhandensein der formalen Voraussetzungen für eine gültige Messung ist zu überprüfen, ob der Einsatz und die Bedienung des Messgerätes entsprechend der Gebrauchsanweisung, die als Bestandteil der Zulassung bindend ist, erfolgte. Gegebenenfalls ist hierzu in Abhängigkeit vom Messverfahren die Inaugenscheinnahme des Messgerätes oder der Messörtlichkeit erforderlich.
Bei der Besichtigung ist das Hauptaugenmerk auf den ordnungsgemäßen Zustand der Messanlage bzw. auf die örtlichen Gegebenheiten zu richten. Es ist dabei zu ermitteln, ob das Messergebnis zum Beispiel aufgrund des Straßenverlaufes oder baulicher Einrichtungen unzulässig beeinflusst sein könnte.
Für den Fall, dass bei dem verwendeten Messverfahren der Vorgang fotografisch oder videotechnisch dokumentiert wurde, ist das entsprechende Material mittels Einsatz von EDV-Technik auszuwerten und hinsichtlich des Vorliegens von Unregelmäßigkeiten oder systematisch auftretenden Fehlern zu untersuchen.
Die von der Polizei meist eingesetzten Lasermessinstrumente erlauben bis auf einige Ausnahmen keine Dokumentation der durchgeführten Messung, so dass in diesen Fällen die Überprüfung der vorhandenen Randbedingungen durch den Sachverständigen unerlässlich ist.