Lichttechnik

Lichttechnische Untersuchungen sind häufig bei Fußgängerunfällen in der Dunkelheit erforderlich. 

Durch die lichttechnische Untersuchung, wird überprüft, wann das Objekt Fußgänger derart sichtbar war, um eine Reaktion des Pkw-Fahrers auslösen zu können. Die Erkennbarkeit wird dabei in der Annäherung an die Unfallörtlichkeit in mehreren Positionen ermittelt. Hierbei werden ein Vergleichsfahrzeug mit identischer Beleuchtung, ein Objekt mit vergleichbarer Kleidung sowie die zum Unfallzeitpunkt vorherrschenden lichttechnischen Bedingungen berücksichtigt. 

Bei den lichttechnischen Untersuchungen wird durch die DEKRA Automobil GmbH ein Präzisionsleuchtdichtemessgerät eingesetzt. Dabei wird die Leuchtdichte des Messpunktes mit Hilfe des auf dem lichtempfindlichen Empfänger vorhandenen Lichtstromes bestimmt. Der Messwertaufnehmer ist zudem fein an die spektrale Helligkeitsempfindung des menschlichen Auges v(λ) angepasst. 

Die Messung der Leuchtdichte erfolgt für den Körper und die nebenstehend gezeigten Messpunkte jeweils in Bezug zur Umgebung. 

Anschließend wird jeweils ein Auffälligkeitswert errechnet. Ist der Auffälligkeitswert positiv, ist der gemessene Punkt sichtbar; andernfalls ist dieser Punkt für den Betrachter nicht erkennbar. Durch dieses Verfahren und die Diskussion der Assoziation wird die Erkennbarkeitsentfernung ermittelt. 

Bei rechtlichen Ausführungen wird häufig von der Reichweite des Abblendscheinwerfers ausgegangen sowie von der Sichtweite gesprochen. Für eine objektive Betrachtung ist jedoch die Erkennbarkeitsentfernung heranzuziehen. 

Die Problematik des Dunkelheitsunfalls darf nicht in die Reaktionsdauer integriert werden. Das heißt, dass bei Dunkelheitsunfällen die Ermittlung der Erkennbarkeitsentfernung erforderlich ist und dabei die Frage der Assoziationsdauer mit berücksichtigt wird. Untersuchungen der Reaktionsdauer bei Dämmerung oder Dunkelheit sind nicht anzuwenden, da sie ein Erkennen voraussetzen. 

Wann dieses Erkennen im Einzelfall jedoch stattfindet, kann nur durch ein fundiertes lichttechnisches Gutachten geklärt werden.