Helmgutachten

Bei Motorrad-, Fahrrad- oder Inlineskater- Unfällen mit Personenschaden wird mit dem Helmgutachten zweifelsfrei festgestellt, ob ein Helm getragen wurde oder nicht und wie dieser gesichert war (Helmverschluss, Kinnriemen). Dazu werden Spuren mechanischer Einwirkungen am Schutzhelm analysiert. Unter Einbeziehung der aktenkundigen Verletzungsmuster medizinische Befunde) lassen sich die Spuren am Helm genau zuordnen. Im Zusammenhang mit Privathaftpflichtschäden ohne unfallartige Personenverletzungen wird von uns überprüft, ob ein Helm durch unsachgemäße Handhabung beschädigt wurde. 

Das Gurtband des Helmschlosses wird, ähnlich wie bei einem Sicherheitsgurt, mithilfe eines Auflichtmikroskops eingehend untersucht. Zusätzlich wird die Funktion des Gurtschlosses überprüft. 

Die Länge des Kinnriemens wird hinsichtlich eines ordnungsgemäßen Anlegezustands genau vermessen und mit dem Originalzustand vergleichend betrachtet. 

Bei entsprechend vorhandenen äußeren Spuren kann es erforderlich sein, den Helm aufzusägen, um ihn im Inneren eingehend zu untersuchen. Die Untersuchung erstreckt sich auf bleibende Verformungen und Druckspuren an der Styroporauskleidung bzw. an dem Dämpfungsmaterials des Schutzhelms.