Kleinkollisionen

Bemerkbarkeit von Kleinkollisionen

Bei Gutachten hinsichtlich der Bemerkbarkeit von Kleinkollisionen wird ermittelt, ob eine evtl. vorgelegene Kollision (bei geringem Geschwindigkeitsniveau) für den Unfallverursacher bemerkbar gewesen sein kann. Oftmals ist hierfür zuvor eine Plausibilitätsprüfung notwendig, um zu überprüfen, ob die geltend gemachten Beschädigungen durch das gegenständliche Unfallgeschehen entstanden sind oder ob ein Vorschaden vorliegt. Es können dadurch die entsprechend zuzuordnenden Spuren hinsichtlich der Beurteilung der Bemerkbarkeit ausgewertet werden. Einhergehend können die Reparaturkosten überprüft bzw. angegeben werden. 

Optischer Wahrnehmungsbereich

Bei der optischen Wahrnehmung wird die direkte und indirekte Erkennbarkeit der Anstoßstelle unterschieden. Liegt das angestoßene Fahrzeug bzw. die Kollisionsstelle innerhalb des Blickwinkels des Fahrzeugführers und ist die Anstoßstelle direkt einsehbar, wäre die Kollision optisch eindeutig bemerkbar. 

Akustischer Wahrnehmungsbereich

Bei der akustischen Wahrnehmung ist zu ermitteln, ob sich das Kollisionsgeräusch von den üblichen Geräuschen im Fahrzeuginnenraum (Radio, Lüftung, Motor etc.) und den Umfeldgeräuschen (fließender Verkehr, Regen etc.) abhebt und somit für den Fahrzeugführer wahrnehmbar gewesen ist. Dabei ist nicht allein die Lautstärke der Geräusche entscheidend, sondern auch der Frequenzbereich des Kollisionsgeräusches. Für die Beurteilung der akustischen Wahrnehmung werden umfangreiche Versuchsreihen herangezogen, bei denen der Schallpegel in Abhängigkeit von den Terzfrequenzen ermittelt wurde.

Taktiler Wahrnehmungsbereich

Bei der taktilen Wahrnehmung werden Geschwindigkeits-/ und Richtungsänderungen infolge der Kollision über die Kontaktflächen des Körpers mit dem Fahrzeug (Sitz, Lenkrad, Pedale) mit den Rezeptoren in der Haut erfasst. Es wird vom Sachverständigen die kinästhetische Wahrnehmbarkeit, d.h. die Wahrnehmung über das Vertibularsystem für Bewegungsänderungen bzw. einwirkende Beschleunigungen überprüft. Eine taktile/kinästhetische Wahrnehmung ist häufig dann gegeben, wenn Kollisionen im stumpfen Winkel oder zwischen Bauteilen mit hoher Struktursteifigkeit (Holme, Achsen etc.) erfolgt sind. Eine zusätzliche Validierung erfolgt über die Insassensimulation.