Die Unfallrekonstruktion im Sinne der Schadenaufklärung erfolgt bei Verdacht auf Versicherungsbetrug. Bei der technischen Schadensaufklärung wird unterschieden zwischen Kompatibilität und Plausibilität.
Kompatibilität
Bei der Kompatibilitätsanalyse wird überprüft, ob sich Beschädigungen und Spurzeichnungsmerkmale gegenseitig zuordnen lassen (Spur = Gegenspur). Dies erfolgt unter Berücksichtigung der Beschädigungsintensitäten bei Beachtung der Struktursteifigkeiten der an der Kollision primär und sekundär beteiligten Zonen der Kollisionspartner. Die Fahrzeugkonturen werden dabei genauso berücksichtigt wie die Höhenlagen der Beschädigungen. Dadurch wird auch die Frage beantwortet, ob bzw. welches Fahrzeug zum Kollisionszeitpunkt in Bewegung gewesen war oder gestanden hat.
Plausibilität
Bei der Pausibilitätsprüfung wird das Weg-Zeit-Geschwindigkeitsverhalten der Unfallbeteiligten unter Berücksichtigung der physikalisch technischen Gesetzmäßigkeiten sowie unter Einbeziehung der Unfallschilderung der Beteiligten analysiert. Die Aussagequalität des Gutachtens hängt sehr von der Qualität der zur Verfügung stehenden Anknüpfungstatsachen wie Lichtbildern, Schadengutachten und Aussagen zum Unfallhergang ab.
Zur Ausarbeitung des Gutachtens stehen uns Versuchsergebnisse aus einer Vielzahl von Unfallversuchen sowie eine spezielle Fallsammlung zum Thema Unfallmanipulation zur Verfügung. Sind für ein Gutachten Unfallversuche notwendig, so steht hierfür unser Crashzentrum zur Verfügung.
Die Beauftragung derartiger Gutachten erfolgt zumeist vorprozessual, d. h. im Rahmen der Entscheidungsfindung der Versicherung, die für einen Schaden laut Angaben des Anspruchstellers aufzukommen hat; oder aber für das Zivilgericht, das zu entscheiden hat, ob die Forderungen der klagenden Partei zu Recht bestehen.
Verstärkt werden wir auch von Strafgerichten zu möglicherweise manipulierten Unfallgeschehen sowie zur Schadenskompatibilität bei Unfallflucht befragt.