Ladungssicherung

Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung muss Ladung auf Fahrzeugen so verstaut und transportiert werden, dass sie bei betriebsüblichen Belastungen nicht verrutschen, umfallen oder vom Fahrzeug herabstürzen kann. Von der Ladung darf keine Lärmentwicklung ausgehen, sie darf keine Personen oder Sachen gefährden, verletzen oder beschädigen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe berufsgenossenschaftlicher Vorschriften VBG12 (neu: BGV D29) der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen sowie DIN-Normen, VDI-Richtlinien und sonstige Regelwerke, die den Stand der Technik widerspiegeln und konkrete Hinweise für Ladungssicherungsmaßnahmen geben. 

Grundsätzlich gilt, dass zunächst für den Transport der Ladung ein geeignetes Fahrzeug gewählt werden muss. Dies bedeutet z. B., dass auf der Ladefläche oder am Rahmen des entsprechenden Fahrzeuges Anschlagpunkte in ausreichender Anzahl und Festigkeit vorgesehen sein müssen, um die für den Transport vorgesehene Ladung ausreichend befestigen zu können. Diese Begriffe „ausreichend“ und „geeignet“ sind wenig konkret und sowohl für den technischen Laien als auch für den professionellen, mit dem Transport und der Verladung von Gütern beschäftigten, Anwender häufig mit erheblichen Problemen verbunden. Werden regelmäßig gleichartige Güter auf den Fahrzeugen transportiert, ergeben sich in aller Regel keine besonderen Probleme, da sich der Verlader und auch der Spediteur ebenso wie der Fahrer hierauf einstellen und die notwendigen Sicherungsmittel für die Ladungsbefestigung mitführen und auch anwenden können. 

Probleme treten in aller Regel dann auf, wenn sehr unterschiedliche Ladungsarten nacheinander oder auch besonders zusammengeladen auf einem Fahrzeug transportiert werden müssen. Die Anforderungen an die Ladungssicherung sind hier besonders vielfältig und überfordern bisweilen den Fahrer, da er sich in der Berechnung der Kräfte in den geltenden Vorschriften und mit geltenden Normen und Regelwerken in aller Regel nicht ausreichend auskennt. DEKRA hat deshalb ein neues Dienstleistungsangebot entwickelt, bei dem für regelmäßig transportierte Waren die notwendige Ladungssicherung auf Güterkraftfahrzeugen hinsichtlich der Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben, Normen und sonstigen Richtlinien überprüft wird und der vorgefundene Zustand in einer Bestätigung der ordnungsgemäßen Ladungssicherung festgehalten wird. Die Art der Ladungsbefestigung wird zusätzlich fotografisch dokumentiert und hierüber eine Bescheinigung ausgestellt. Die Bescheinigung kann der Fahrer mitführen, so dass sich bei Verkehrskontrollen durch die Polizei eine Überprüfung nur noch darauf erstrecken muss, ob die tatsächlich vorhandene Ladungssicherung mit den beschriebenen und fotografisch dokumentierten Anforderungen übereinstimmt.