Die heutzutage von den Fahrzeugherstellern angegebenen Kraftstoffverbräuche werden in einem standardisierten Messverfahren ermittelt.
Im Rahmen der Abgastypzulassung eines Fahrzeuges wird das Fahrzeug auf einem Rollenprüfstand entsprechend einer vorgegeben Fahrtkurve betrieben. Während des Durchfahrens des Fahrzyklus‘ werden die Abgaskomponenten in den jeweiligen Abschnitten des Fahrzyklus‘ ermittelt. Gleichzeitig erfolgt über eine Berechnung der gemessenen Kohlenstoffmoleküle des genormten Kraftstoffes eine Ermittlung des Kraftstoffverbrauchs.
Dieser Fahrzyklus kann nur auf einem Abgasrollenprüfstand nachgefahren werden.
Eine Ermittlung des Kraftstoffverbrauchs im Betrieb des Fahrzeuges im Straßenverkehr kann nur Anhaltswerte liefern. Sofern eine Überprüfung der Vergleichbarkeit zu den Herstellerangaben vorzunehmen ist, ist die Durchführung einer Kraftstoffverbrauchsmessung auf dem Abgasrollenprüfstand vorzunehmen.
Hierzu ist das Fahrzeug entsprechend zu konditionieren, mit dem Normkraftstoff aufzutanken und der Rollenwiderstand entsprechend den Herstellerangaben bzw. durch Fahrversuche ermittelte Fahrwiderstände zu berücksichtigen.
Die Durchführung dieses Fahrversuchs auf dem hauseigenen Abgasrollenprüfstand erfolgt durch den DEKRA-Sachverständigen nach vorheriger Überprüfung des Fahrzeuges, insbesondere des Antriebsaggregates, auf ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit. Hierbei werden sowohl die mechanischen Bauteile als auch die relevanten Steuergeräte einer Prüfung unterzogen.