Bei der Rekonstruktion von Straßenverkehrsunfällen können die Ampelphasen berücksichtigt werden. Hierfür sind Zeugenaussagen hilfreich.
Es lassen sich jedoch auch mit Angaben der Beteiligten über die Ermittlung der Weg-Zeit-Beziehungen Plausibilitätsprüfungen anstellen, welche Ampelphasen für die Beteiligten zum Unfallzeitpunkt aktiv gewesen waren.
Der Ampelphasenplan wird dabei durch den verkehrsunfallanalytischen Sachverständigen ausgewertet. Das Hinzuziehen eines Mitarbeiters des Tiefbauamtes zur Erläuterung der Ampelphasen ist nicht erforderlich.
Zusätzlich können durch den verkehrsunfallanalytischen Sachverständigen aufgrund der fundierten Analyse der Wege- Zeiten-Konstellationen Angaben zu den herrschenden Ampelphasen zum Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie vorgenommen werden.
Die grafische Darstellung des Unfallgeschehens aus der Unfallrekonstruktion wird komplettiert durch die Einbeziehung der Ampelphasen, welche in das vorgangsbezogene Weg-Zeit-Diagramm zusammen mit den Bewegungslinien der Beteiligten eingefügt und entsprechend den Angaben der Beteiligten bzw. der Zeugen analysiert werden.
Hiermit kann die Bestimmung der Rotlichtdauer beim Überfahren der Haltelinie bei Straßenverkehrsunfällen erfolgen.